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Obere Aalbeek (Aalbek) und nördlicher Teil Hemmelsdorfer See (Ostholstein)

Befahrung ganzjährig verboten
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Landesverordnung über das NSG “Aalbeek-Niederung” vom 31. Dezember 1984

Hinweis: In den Verordnungen und Kartendarstellungen wird die Bezeichnung Aalbeek oder auch Aalbek verwendet.

Ausnahmegenehmigung ggf. möglich – Antrag bei Unterer Naturschutzbehörde Kreis Ostholstein

schmales Gewässerbild<br />

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