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Welche Gewässer darf ich befahren?

Für viele Gewässer im In- und Ausland gelten Befahrungsregelungen, die von den Kanut*innen beachtet werden müssen. In Schleswig-Holstein gibt es insbesondere in einigen Naturschutzgebieten (NSG) Befahrungsverbote oder Einschränkungen der Befahrungszeit. Desweiteren sind im Zuge von Natura 2000 diverse sog. FFH- (Flora-Fauna-Habitat) und Vogelschutzgebiete ausgewiesen worden. Zunächst wurden zusammen mit dem Landessportverband Schleswig-Holstein freiwillige Vereinbarungen zu sportlichen Aktivitäten in Natura 2000 Gebieten entwickelt und mit dem Umweltministerium des Landes abgeschlossen.

Die freiwilligen Vereinbarungen finden Sie auf der Website des Landessportverbandes (LSV). Den Link zum LSV finden Sie in der [Linksammlung zu "Natur & Umwelt"].

Mittlerweile sind für fast jedes FFH-Gebiet Managementpläne zum Erhalt und Entwicklung des jeweiligen Gebietes erstellt worden. Die o.g. freiwilligen Vereinbarungen sind überwiegend in die Managementpläne überführt worden. In FFH-Gebieten gibt es zwar keine Befahrungsverbote, doch die Paddler*innen sind aufgerufen, sich in den FFH- und Vogelschutzgebieten entsprechend der Schutzwürdigkeit des Gebietes zu verhalten.

Im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein, auf der Homepage des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung oder auf den Seiten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) finden Sie weitere Informationen zum Thema Natura 2000. Sie können die Links in der [Linksammlung zu "Natur & Umwelt"] aufrufen.

Bitte beachten Sie die bestehenden Regelungen und informieren Sie sich unbedingt vor Fahrtantritt über die aktuellen Befahrungsregelungen und die zu befahrenden Natura 2000 Gebiete!

In der Datenbank der Befahrungsregelungen des Deutschen Kanu-Verbands können Sie neben den schleswig-holsteinischen Gewässern die Befahrungsregelungen alle nationalen und vieler internationalen Gewässer einsehen.

Befahrungsregelungen für Gewässer in Schleswig-Holstein

Insbesondere in Naturschutzgebieten (NSG) sind Befahrungsregelungen vorhanden. Weitere Befahrungsregelungen ergeben sich gegebenenfalls aus schifffahrtsrechtlichen Vorschriften o.ä., die hier nicht aufgeführt werden.

n der nachfolgenden Liste können Sie die Befahrungsregelungen für die Gewässer in Schleswig-Holstein detailliert nachlesen. Die genannten Landesverordnungen sind im Internet verfügbar – Quelle für Verordnungen und Gesetze im Internet [externer Link].

Natura 2000 Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) dürfen grundsätzlich befahren werden, sofern keine anderen Regelungen dem entgegenstehen (siehe oben) – die NSG liegen häufig in Natura 2000 Gebieten.

Kanut*innen sind aufgerufen, in den Natura 2000 besonders auf die naturverträgliche Ausübung des Kanusports zu achten.

Obere Aalbeek (Aalbek) und nördlicher Teil Hemmelsdorfer See

Ahrensee (südlich Achterwehr, Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Alster

Ammersbek

Bille

Großer Binnensee (Kreis Plön)

Breitenburger Kanal / Lägerdorfer Moorkanal

Eider

Elbe

Flemhuder See

Gotteskoogsee

Hellbach (bei Mölln)

Oberer Herrenteich / Heilsau (Reinfeld Holstein)

Kossau

Langballigau

Neustädter Binnenwasser

Oldenburger Graben

Osterau

Plöner See

Ratzeburger See

Schaalsee

Schafflunder Mühlenstrom

Schlei

Schwansener See

Schwentine

Sehlendorfer Binnensee

Selenter See

Alte Sorge

Stecknitz

Suhrer See

Trave

Treene

Wakenitz

Waterneversdorfer Binnensee

Westensee

Großgewässer

Ostsee

Nordsee / Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer

Sturmvogel

Sturmvogel, Bild: Sven Wollesen

Silbermöwe

Silbermöwe, Bild: Sven Wollesen