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Ammersbek

Befahrung ganzjährig verboten im NSG Ammersbek-Niederung = Ammersbek, Hunnau und Bünningstedter Aue
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Landesverordnung über das NSG „Ammersbek-Niederung“ v. 29.05.2002
Ausnahmegenehmigung ggf. möglich – Antrag bei Unterer Naturschutzbehörde Kreis Storman.

Befahrung ganzjährig verboten im NSG „Duvenstedter Brook”
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Stadt Hamburg (keine Ausnahmeregelung).

schmales Gewässerbild

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