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Bille
Befahrung ganzjährig verboten ab Grander Mühle B404 bis Reinbeker Mühlenteich.
Das Befahren der Bille mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne Motorkraft in der Zeit vom 15. August bis zum 28. Februar eines jeden Jahres, sofern die vom Amt für Land- und Wasserwirtschaft Lübeck eingerichtete, auf den Pegel von Sachsenwaldau bezogene Pegelmarke bei der Grander Mühle einen ausreichenden Wasserstand (grün) anzeigt
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Landesverordnung über das NSG „Billetal“ v. 14.08.1987.