LKV

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Elbe

Ganzjähriges Uferbetretungsverbot für die Ufer und Ufergehänge von Lauenburg – Tesperhude (km 570,5 – 578). Ein Trittstein befindet sich bei Elb-Kilometer 572.
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Landesverordnung über das Naturschutzgebiet “Hohes Elbufer zwischen Tesperhude und Lauenburg” Vom 12. Januar 1993

Lauenburger Elbvorland (km 566 – 569)
ganzjähriges Uferbetretungsverbot – die Elbe darf befahren werden.
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Landesverordnung über das Naturschutzgebiet “Lauenburger Elbvorland” vom 19. April 1995

Staustufe Geesthacht
Befahrung verboten LEBENSGEFAHR, Schleuse nutzen.
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Informationen des WSV zur Staustufe Geesthacht

Für die niedersächsische Seite der Elbe sind diverse neue NSG ausgewiesen worden
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siehe LKV Niedersachsen

Tideelbe

Rhinplatte und Elbufer südlich von Glückstadt
ganzjähriges Uferbetretungsverbot
Trittstein: das Anlanden mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne Motorkraft und der vorübergehende Aufenthalt am Tage im Rahmen des Wassersportes an dem rund 50 m breiten, in der Örtlichkeit gekennzeichneten nordöstlichen Uferabschnitt der Rhinplate ist erlaubt.(km 676)
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Landesverordnung über das Naturschutzgebiet “Rhinplate und Elbufer südlich Glückstadt” vom 5. Dezember 2000

Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland (km 642-658)
ganzjähriges Uferbetretungsvebot.
Trittsteine: das Anlanden mit kleinen Wasserfahrzeugen in der Örtlichkeit gekennzeichneten Abschnitt des Elbufers bei der Hetlinger Schanze und der Aufenthalt im Rahmen des Wassersports an dem örtlich gekennzeichneten Uferabschnitt der Elbinsel Auberg, in der Zeit vom 15. Mai bis zum 30. September eines jeden Jahres
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Landesverordnung über das Naturschutzgebiet “Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland” vom 22. März 2000

Insel Pagensand
Die gesamte Insel ist Naturschutzgebiet. An ausgewiesenen Stellen darf angelandet werden. Weitere Informationen hierzu bei den Itzehoer-Wasser-Wanderern.
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Landesverordnung über das Naturschutzgebiet “Elbinsel Pagensand” vom 9. Mai 1997
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Die Dauerausnahmegenehmigung war bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Pinneberg vom 07. Januar 2021 soll die Allgemeinverfügung mit der Dauerausnahmegenehmigung um weitere 10 Jahre verlängert werden. Daran wird derzeit gearbeitet. Wann sie verabschiedet wird, könne coronabedingt noch nicht gesagt werden. Es ist beabsichtigt, diese möglichst vor der kommenden Paddelsaison fertigzustellen.

schmales Gewässerbild

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