LKV

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Kossau

Hinweis: Auf ganzer Länge FFH-Gebiet (Nr. 1729-392)
Ganzjähriges Befahrungsverbot im NSG zwischen der B430 beim Gut Rantzau bis Großer Binnensee.
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Landesverordnung über das Naturschutzgebiet “Kossautal” vom 31. Dezember 1984

schmales Gewässerbild

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