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Neustädter Binnenwasser

Ganzjähriges Befahrungsverbot des NSG.
Das Befahren des Neustädter Binnenwassers mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne Motorkraft in direkter Verbindung zwischen Altenkrempe und Neustadt in Holstein ist erlaubt.
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Landesverordnung über das Naturschutzgebiet “Neustädter Binnenwasser” vom 31. Dezember 1984

schmales Gewässerbild

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