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Plöner See
Der gesamte Plöner See ist FFH- und Vogelschutzgebiet – beachtet die Regeln zum naturgemäßen Paddeln. Röhrichtzonen nicht befahren bzw. Abstand halten und nicht betreten.
Ganzjähriges Betretungsverbot der Warder (Inseln)
Ausnahme: nordöstliche Seite Langeswarder vom 1. Mai bis 15. Oktober eines jeden Jahres zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang.
Ganzjähriges Befahrungsverbot im Naturschutzgebiet „Inseln im Plöner See und Halbinsel Störland“
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Landesverordnung vom 25.11.1992
Örtliche Markierungen des NSG beachten!
Ganzjähriges Befahrungsverbot im Naturschutzgebiet „Ascheberger Warder“
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Landesverordnung vom 26.April 1955