Informationen
Sie befinden sich hier: > Natur & Umwelt > Befahrungsregelungen
Alte Sorge
Hinweis: Die gesamte alte Sorge ist FFH-und Vogelschutzgebiet.
Naturschutzgebiet von Brücke Fünfmühlen bis Bundesstraße B202
ganzjähriges Befahrungsverbot.
—-
Ausnahmegenehmigung für die Befahrung kann beantragt werden beim Kreis Schleswig-Flensburg, Untere Naturschutzbehörde, Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig. Tel. 04621 / 870
—-
Landesverordnung über das Naturschutzgebiet „Alte Sorge-Schleife“ vom 25. August 2009