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Trave

Aktuelle Befahrungshinweise zur Trave

Trave-Stadtarm in Bad Oldesloe bis Ende August 2021 teilweise gesperrt
Der Besteanschluss an den Stadtarm der Trave wird umgebaut, daher ist bei der Umtragestelle Bad Oldesloe Stadtarm die Einsatzstelle bis voraussichtlich 31.08.2021 gesperrt. Es ist auf die Einsatzstelle Bad Oldesloe Finanzamt auszuweichen, Länge Umtrageweg ca. 750 m.

Meldung unter Berichte & News
veröffentlicht am 11. Juni 2021

Untertrave (ab Mündung Elbe-Lübeck Kanal)

Priwall / Pötenitzer Wiek (südlich Priwall)
Ganzjähriges Betretungsverbot – außer Südspitze des Priwalls.
Ganzjähriges Befahrungsverbot am Ufer der „Pötenitzer Wiek“.
Die Pötenitzer Wiek und die Trave dürfen befahren werden.
—-
Landesverordnung über das Naturschutzgebiet “Südlicher Priwall” vom 19. August 1998

Dassower See (Untertrave)
Befahrung ganzjährig verboten
—-
Ostsee-Schl.-Hol.-Naturschutzgebietsbefahrungsverordnung (OstseeSHNSGBefV) vom 27.09.2016

NSG Dummersdorfer Ufer zwischen dem Travemünder Skandinavienkai im Norden und dem Metallhüttenwerk Herrenwyk
ganzjähriges Betretungsverbot
—-
Landesverordnung über das Naturschutzgebiet “Dummersdorfer Ufer” vom 13. Dezember 1991

Trave von Segeberg – Mündung Elbe-Lübeck-Kanal

Die Trave ist FFH-Gebiet und dementsprechend ist naturgemäßes Verhalten besonders erforderlich.
Die Bereiche des Oberlaufs der Trave von Warderbrück bis Bad Segeberg und die mittlere Trave von Bad Segeberg bis zur Kupfermühle sind empfindliche Bereiche – Befahrung nur durch geübte Kanuten in kleinen Gruppen.

Oberhalb von Warderbrück Befahrungsverzicht!
  • Keine Befahrung bei Nacht oder in der Dämmerung (Schutz nacht- u. dämmerungsaktiver Tiere.
  • Wassertiefe überall > 30cm (Schutz der Laichbetten u. der Gewässersohle)
  • Ein- und Aussetzen nur an markierten Stellen.
  • Übernachtung nur an dafür vorgesehenen Plätzen.
  • Möglichst großen Abstand halten von Ufer, Röhricht u. Schwimmblattvegetation.
  • Im übrigen die Regeln zum naturverträglichen Kanusport des DKV beachten.
schmales Gewässerbild

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