LKV

Informationen

Sie befinden sich hier:    > Natur & Umwelt  > Befahrungsregelungen 

Wakenitz (Lübeck-Eichholz bis Ratzeburger See)

Für das Naturschutzgebiet der Wakenitz gilt grundsätzlich ein Befahrungsverbot.
Muskelbetriebene Wasserfahrzeuge dürfen die Wakenitz von Sonnenaufgang bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang befahren.
Uferbetretungsverbot mit Ausnahme von acht gekennzeichneten Trittsteinen zum kurzzeitigen Anlanden, sowie an den Anlegestellen Absalonshorst und Müggenbusch.
In der Örtlichkeit markierte Sperrzonen dürfen nicht befahren werden.
Mindestabstand vom Ufer, Röhrichten und Schwimmblattzonen, soweit aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mögich, 10 Meter, außer für Zu- und Abfahrt zu Anlegestellen.
—-
Landesverordnung über das Naturschutzgebiet “Wakenitz” vom 20.4.1999

schmales Gewässerbild

zurück zu den Befahrungsregelungen