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Nordsee / Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer

Das Wattenmeer ist ein Nationalpark und in Schutzzonen eingeteilt. Befahrung nur mit aktueller Seekarte für Geübte.

Für den Kanusport gilt die Nordsee-Befahrensverordnung – NordSBefV – vom April 2023. Die Verordnung regelt die Befahrbarkeit des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, wobei Veränderungen zur früheren Regelung bis Mitte 2024 in die amtlichen Seekarten übernommen werden sollen.

Neben den Begriffen „Ausstiegs- und Aufenthaltsstellen“ wurden nun auch Begriffe wie „Schutzgebiets-Route“ und „Schutzgebiets-Wasserwanderweg“ eingeführt. Bitte macht euch mit den veröffentlichen Texten und den Karten vor der Fahrt vertraut.

Wichtige Regelungen sind:

Ausstiegs- und Aufenthaltsstellen: Festgelegte Punkte, die wir als Trittsteine nutzen müssen. Betretung nur in einem Radius von 200 m um den offiziell festgelegten Koordinatenpunkt.

Allgemeines Schutzgebiet (ASG): Befahrung uneingeschränkt, Betreten des Watts nur an den ausgewiesenen Trittsteinen.

Besonderes Schutzgebiet (BSG): Befahrung nur außerhalb der Schutzzeiten, Befahrung nur in den ausgewiesenen „Schutzgebiets-Route“ und „Schutzgebiets-Wasserwanderweg“ mit in dem Bereich von 125 m zu jeder Seite der Koordinatenlinie. Betretung nur an den Trittsteinen. Darüber hinaus gilt: Das Verlassen eines Wasserfahrzeugs in Allgemeinen Schutzgebieten und in Besonderen Schutzgebieten ist zum Zwecke des Befahrens nur dann erlaubt, wenn dies aus Gründen der Sicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs zur Sicherstellung der Fahrtauglichkeit und Ausstattung des Wasserfahrzeugs dringend geboten ist. Also nur anlassbezogen, möglichst kurz, notwendig bzw. unvermeidbar und gut begründet, wenn es für die Sicherheit notwendig ist.

Fahrwasser (Kennzeichnung durch Tonnen oder Pricken): Befahrung erlaubt.

np_shwattenmeer_uebersicht_klein.jpg
Übersichtskarte nach § 3 Absatz 1 der Nordsee-Befahrensverordnung, nördlicher Teil
(Quelle: NordSBefV, Anlage 1 zu § 3 Abs. 1)


Download der Grafik in voller Auflösung aus der Anlage 1 zur NordSBefV [externer Link]


Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee [externer Link]

Gesetz zum Schutze des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz – NPG) vom 17. Dezember 1999 [externer Link]

schmales Gewässerbild

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