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Kanustationen

“Als nach dem Ersten Weltkrieg das Kanufahren immer beliebter wurde, stellte sich die Frage nach günstigen Übernachtungsmöglichkeiten. Die Zeltausrüstungen, soweit überhaupt vorhanden, bestanden aus Zeltplanen oder Zelten ohne Boden. Hatten die Kanuten einen geeigneten Platz gefunden, so musste erst von einem Bauern Stroh als Schlafstätte besorgt und am nächsten Tag entsorgt werden. Zelten war daher nur bedingt in der wärmeren Jahreszeit möglich. Diese Gelegenheit nutzten am Fluss gelegene Gaststätten, indem sie den Kanuten preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten anboten. Diese Gastwirtschaften erhielten vom DKV das Schild “DKV-Kanu-Station” [...]

Als die Zelte besser wurden und die Kanuten mehr und mehr zum Zelten übergingen, wiesen die an den Wanderflüssen gelegenen Kanu-Vereine mit entsprechendem Gelände dies als “DKV-Zeltplatz” aus. Das Schild “Kanu-Station” verlor langsam an Bedeutung. [...] Zum Kanutag 1995 in Wiesbaden stellte der Präsident des Landes-Kanu-Verbandes Bremen, Werner Born, den Antrag, dieses Schild wiederaufleben zu lassen und interessierten Vereinen zur Verfügung zu stellen. Dieser Antrag wurden den Landeswanderwarten bei der Ressorttagung 1995 in Göppingen zur Stellungnahme vorgelegt. Diese begrüßten den Antrag. Das Schild stelle einerseits für den auf Wanderfahrt befindlichen Kanuten eine wertvolle Hilfe bei der Zeltplatzsuche dar, diene andererseits aber auch der Selbstdarstellung des Deutschen Kanu-Verbandes e.V., vor allem gegenüber Nichtmitgliedern. Allerdings solle nicht das Schild “DKV-Zeltplatz” wiederaufleben, sondern das Schild “DKV-Kanu-Station”. [...]

Seitdem haben sich zahlreiche im Deutschen Kanu-Verband organisierte Kanu-Vereine, Kanu-Abteilungen und gewerbliche Campingplätze bereiterklärt, die nachfolgenden Kriterien zu erfüllen:
  • Die DKV-Kanu-Stationen gewähren für die Übernachtung auf ihrem Gelände DKV-Mitgliedern eine Ermäßigung auf den üblichen Übernachtungspreis.
  • Eine geeignete Anlegemöglichkeit wie Steg, Rampe, Treppe oder Naturstrand ist vorhanden. Liegen Bootshäuser nicht in unmittelbarer Nähe zu einem Gewässer, entfällt diese Voraussetzung.
  • Das Schild „DKV-Kanu-Station“ ist so anzubringen, dass es gut sichtbar ist.
  • Auf dem Gelände sollte ausreichend Platz vorhanden sein, um mehrere Kleinzelte aufstellen zu können.
  • Sanitäre Einrichtungen mit Toilette, Waschmöglichkeit und Trinkwasser sind auch nachts erreichbar. Eventuell Hinweis auf eine aktuelle Telefonnummer oder Schlüsselsafe.
  • Das Gelände ist, insbesondere vom Wasser aus, gut zugänglich. Sofern es gegen die Straße abgesperrt ist, besteht die Möglichkeit es zu verlassen (z.B. mindestens durch Angabe eines Ansprechpartners mit Telefon- und Mobil-Nr., Schlüsselsafe oder Zahlencode).
  • Anzeige der differenzierten Übernachtungspreise am/im Bootshaus.
  • Für Gäste steht ein regengeschützter Unterstand auf dem Gelände zur Verfügung, falls kein Zugang zum Bootshaus besteht.
  • Wünschenswert ist ein Aushang, auf dem ein Lageplan und Möglichkeiten zum Kanufahren in der Umgebung aufgeführt sind. Angaben über Telefon, Arzt, Apotheke, Einkaufmöglichkeiten sowie Zug- oder Busverbindungen sollten vorhanden sein. Wichtig ist auch eine Beschreibung, wie der Bahnhof oder die Bushaltestelle zu erreichen sind.

aus dem “Verzeichnis der Kanu-Stationen im Deutschen Kanu-Verband”, Stand: 12.04.2021

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