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Hinweise für das Küstenpaddeln

Nicht nur für den Segelsport, auch für Seekajakfahrer*innen ist der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ein faszinierendes und anspruchsvolles Fahrtenrevier. Während Segelbooten und Motoryachten durch die wechselnden Wasserstände eines Tidengewässers und ihren vom Bootstyp abhängigen Tiefgang bei der Fahrtendurchführung natürliche Grenzen gesetzt sind, können Seekajaks noch Regionen befahren, die sonst von Wassersportler*innen nicht erreicht werden. Seekajakfahrer*innen müssen sich daher ihrer besonderen Verantwortung für Natur und Umwelt in diesem sensiblen Lebensraum bewusst sein!

Begegnung mit einer Fahrwassertonne

Begegnung mit einer Fahrwassertonne, Bild: Angelika Martin

Seekajaks unterliegen den selben Befahrensbestimmungen wie die übrigen Wasserfahrzeuge. Dies bedeutet, dass bei Fahrtenplanung und Durchführung die Lage und Größe der Gebiete der Schutzzone 1, die gekennzeichneten Fahrwasser, die ausgewiesenen Robben- und Vogelschutzgebiete der Zone 1 sowie die Drei-Stunden-Regel zu beachten sind. Da daneben noch Ebbe und Flut sowie die spezifischen Einflüsse von Windrichtung und Windstärke zu berücksichtigen sind, ist einer exakten Fahrtenplanung besondere Bedeutung beizumessen.

Seekajakfahrten im Nationalpark sind keine Touren für kajaksportliche Anfänger*innen. Neben absolut sicherer Bootsbeherrschung – auch unter ungünstigen Wetter- und Seegangsbedingungen – müssen Seekajakfahrer*innen über Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden speziellen Gebieten verfügen:
  • gute Kenntnisse der Navigation,
  • gute Kenntnisse der Seewetterkunde,
  • gute Kenntnisse rechtlicher Bestimmungen (Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung, Befahrensregelung, Nationalparkgesetz),
  • Kenntnisse der Prielsysteme, Strömungsbesonderheiten und Tidenanomalien,
  • gute Kenntnisse in “Erster Hilfe”, besonders im Hinblick auf Unterkühlungsproblematik
  • sehr gute Kenntnisse aller Rettungs- und Wiedereinstiegsmethoden, vor allem in der Praxis.
Pause im Seekajak

Pause während einer Tour, Bild: Angelika Martin

Im Rahmen der Fahrtendurchführung sind von Seekajakfahrer*innen besondere Verhaltensmaßregeln zu beachten. Hier eine Auswahl der wichtigsten:

  • vor der Fahrt Wetterinformationen einholen
  • einer Kontaktperson an Land alle Informationen über die Fahrt hinterlassen und Meldetermine vereinbaren,
  • nie allein fahren,
  • nie den/die Partner*in aus den Augen verlieren,
  • permanent Wetter, Seegang und Strömung beobachten,
  • kräftesparend mit der Tide fahren,
  • Schiffsverkehr im Auge behalten,
  • Befahrensregelungen beachten,
  • Tiere (Seevögel, Seehunde usw.) nicht beunruhigen, außerhalb der Fluchtdistanz umfahren,
  • Fahrt immer vor Einbruch der Dunkelheit beenden
  • nie unkalkulierbare Risiken eingehen.

Seekajakfahrten im Nationalpark werden zum Teil über lange Distanzen geplant und durchgeführt. Um den Wassersportler*innen hier die Möglichkeit dringend notwendiger physiologischer Pausen zu ermöglichen, wurden mit dem Nationalparkamt für den Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer “Trittsteine” vereinbart. Die Lage dieser Trittsteine ist über den Deutschen Kanu-Verband e.V. abrufbar.

Kanut*innen, die sich für Fahrten im Nationalpark interessieren, sollten sich Führungsfahrten einheimischer Vereine bzw. des LKV Schleswig-Holstein anschließen. Sie bieten die Gewähr dafür, dass unter fachkundiger Anleitung und unter Beachtung der Naturschutzbestimmungen der Nationalpark aus dem Kajak heraus erlebt werden kann.

Informationen über das Fahrtenangebot sowie Anschriften von Ansprechpersonen können den Internetseiten des Landes-Kanu-Verbandes Schleswig-Holstein entnommen werden.

Referent Küstenfahrt

Eckehard Schirmer
Westenhofstr. 12 a
24159 Kiel

Telefon   0175-9532493
E-Mail kueste@kanu-sh.de